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Gewährleistungsrecht

Gewährleistungsrecht
Was tun bei Fehlkauf oder mangelhafter Lieferung? Hier ein paar Infos zu Kundenrechten bei Online-Käufen.
Laut BGB hat der Kunde beim Online-Shopping ein gesetzlich gewährleistetes Recht auf Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen. Die Erklärung muss in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen. Dies gilt allerdings nur bei Online-Einkäufen. Der Fachhändler vor Ort ist nicht dazu verpflichtet. Ein Umtausch durch Fehlkauf oder Nichtgefallen kann hier lediglich auf Kulanzbasis erfolgen.
Eine Ausnahme gibt es allerdings bei maßangefertigten bzw. individuell gefertigten, verderblichen oder versiegelten Waren.
Im Falle eines Widerrufs muss der Online-Händler den Kaufpreis vollständig zurückerstatten, Gutscheine müssen vom Käufer nicht akzeptieren.
Bei einem Wert bis zu 40 Euro hat der Käufer das Porto selber zu tragen, darüber nur, wenn die Ware nicht bereits ganz oder teilweise bezahlt wurde. Die Ware muss dabei nicht originalverpackt zurückgesendet werden.
Bei Online-Einkäufen ist der Kunde rechtzeitig vor seiner Bestellung über das Widerruf- oder Rückgaberecht zu informieren. Der Online-Verkäufer ist daher u.a. dazu verpflichtet, in Form einer Widerrufsbelehrung auf die 14-tägige (oder auch engere) Widerrufsfrist hinzuweisen, andernfalls kann der Kunde auch nach dieser Frist vom Kauf zurücktreten.
Sollte das grundlos zurückgesendete Produkt allerdings deutliche Gebrauchsspuren aufweisen, so kann der Händler Nutzungsersatz einfordern.
Anstelle des Widerrufsrechts kann ein Händler seinen Käufern auch ein Rückgaberecht nach § 356 BGB einräumen. Der Käufer muss dabei aber im Rahmen der Präsentation der Ware deutlich und schriftlich eine Belehrung darüber erhalten haben. Im Vergleich zum Widerrufsrecht trägt hier der Unternehmer immer die Kosten der Rücksendung.
Sollte die bestellte Ware defekt sein, so tritt zusätzlich das Gewährleistungsrecht in Kraft, also das Recht auf Rückgabe, Preisminderung, Reparatur oder Lieferung eines neuen Produkts. In diesem Falle bleibt der Kunde allerdings an den Kaufvertrag gebunden und kann den Kaufpreis nur zurückfordern, wenn die Reparatur zweimal fehlschlägt oder die Ware nicht mehr geliefert werden kann. Wenn der Käufer in diesem Falle sein Geld zurückerhalten möchte, sollte er besser sein Widerrufsrecht einfordern, auch wenn die Ware defekt sein sollte.
Die Gewährleistungsansprüche bestehen bei Neuware zwei Jahre lang, sofern der Käufer nachweisen kann, dass ein Defekt schon bei Auslieferung der Ware bestand.
Ein gesetzlich geregeltes Umtauschrecht gibt es nicht. Viele Händler bieten den Umtausch aus Kulanzgründen an.


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Kategorien: Mode-News