Rückgaberecht
Rückgaberecht
Sie haben Kleidung in einem Online-Shop bestellt, die nicht richtig passt?
Was tun bei Fehlkauf oder mangelhafter Lieferung? Hier ein bisschen Aufklärung in Sachen Kundenrechte bei Online-Käufen.
Beim Online-Shopping hat man laut BGB ein gesetzlich gewährleistetes Recht auf Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen. Die Erklärung hat in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) zu erfolgen. Dies gilt allerdings nur bei Online-Einkäufen. Der Fachhändler vor Ort ist dagegen nicht dazu verpflichtet. Ein Umtausch durch Fehlkauf oder Nichtgefallen kann hier lediglich auf Kulanzbasis erfolgen.
Eine Ausnahme gibt es allerdings bei maßangefertigten bzw. individuell angefertigten, verderblichen oder versiegelten (nachdem das Siegel aufgebrochen wurde) Waren.
Im Falle eines Widerrufs muss der Online-Händler den Kaufpreis vollständig zurückerstatten, Gutscheine muss der Käufer nicht akzeptieren.
Bei einem Wert bis zu 40 Euro hat der Käufer das Porto selber zu tragen, darüber nur, wenn die Ware nicht bereits ganz oder teilweise bezahlt wurde. Die Ware muss dabei nicht originalverpackt zurückgesendet werden.
Bei Online-Einkäufen ist der Kunde rechtzeitig vor seiner Bestellung über das Widerruf- oder Rückgaberecht zu informieren. Der Online-Verkäufer ist daher u.a. dazu verpflichtet, in Form einer Widerrufsbelehrung auf die 14-tägige (oder auch engere) Widerrufsfrist hinzuweisen, andernfalls kann der Kunde auch nach dieser Frist vom Kauf zurücktreten.
Sollte das grundlos zurückgesendete Produkt allerdings deutliche Gebrauchsspuren aufweisen, so kann der Händler Nutzungsersatz einfordern.
Anstelle des Widerrufsrechts kann ein Händler seinen Käufern auch ein Rückgaberecht nach § 356 BGB einräumen. Der Käufer muss dabei aber im Rahmen der Präsentation der Ware deutlich und schriftlich eine Belehrung darüber erhalten haben. Im Vergleich zum Widerrufsrecht trägt hier der Unternehmer immer die Kosten der Rücksendung.
Sollte die bestellte Ware defekt sein, so tritt zusätzlich das Gewährleistungsrecht in Kraft, also das Recht auf Rückgabe, Preisminderung, Reparatur oder Lieferung eines neuen Produkts. In diesem Falle bleibt der Kunde allerdings an den Kaufvertrag gebunden und kann den Kaufpreis nur zurückfordern, wenn die Reparatur zweimal fehlschlägt oder die Ware nicht mehr geliefert werden kann. Wenn der Käufer in diesem Falle sein Geld zurückerhalten möchte, sollte er besser sein Widerrufsrecht einfordern, auch wenn die Ware defekt sein sollte.
Die Gewährleistungsansprüche bestehen bei Neuware zwei Jahre lang, sofern der Käufer nachweisen kann, dass ein Defekt schon bei Auslieferung der Ware bestand.
Ein gesetzlich geregeltes “Umtauschrecht” gibt es nicht. Dieses Recht kann einem Käufer nur aus Kulanz eingeräumt werden.
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